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Sonderausgaben 2016: Fehler bei der Datenübermittlung durch die Künstlersozialkasse (KSK)

Freie Künstler und Publizisten zahlen Beiträge an die KSK Rentenversicherungsbeiträge sind im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Künstler und Publizisten zahlen – sofern sie rentenversicherungspflichtig sind – die Hälfte ihrer Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Künstlersozialkasse. Die andere