Die Kassennachschau gemäß § 146b AO
in der Theorie… Der Steuerpflichtige, das sind in vielen Fällen Sie selbst als Unternehmer, muss bei der seit dem 01.01.2018 möglichen unangekündigten Kassennachschau, bei der die Kassendaten geprüft werden, dem Prüfer Zutritt gewähren und auf dessen Verlangen die von ihm