GmbH-Besteuerung: Fallstricke bei Gesellschafter-Darlehen im Fokus

Nichteinhaltung der Formvorschriften bei Gesellschafter-Darlehen: Konsequenzen drohen bei der GmbH-Besteuerung

Benötigt Ihre GmbH kurzfristig liquide Mittel? Eventuell erfordert die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens die Gewährung eines Darlehens durch Sie als GmbH-Gesellschafter oder durch einen Ihrer nahen Angehörigen (z. B. Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder). In diesen Fällen prüft das Finanzamt ganz gezielt nach, ob das Darlehen wie zwischen Dritten vereinbart durchgeführt wird – der sogenannte Maßstab der Fremdüblichkeit oder auch Fremdvergleichsgrundsatz. Es ist also essentiell, dass Sie alle Formvorschriften genau einhalten und die Darlehensgewährung vertraglich fixieren (Achtung: Schriftform!) und darin der Zinssatz, die Rückzahlungskonditionen und etwaige Sicherheiten vereinbart werden. Die tatsächliche Durchführung muss sin diesem Sinne auch wie im Vertrag vereinbart erfolgen. Unterlaufen Ihnen hierbei Formfehler oder Sie schließen den Darlehensvertrag nicht VOR der Gewährung des Darlehens, droht die Aberkennung durch das Finanzamt. Konsequenz bei der GmbH-Besteuerung: Sie können die Darlehenszinsen nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Weitere Konsequenzen bei unverzinslichen Darlehen

Mit rechtskräftigem Urteil (BFH, Urteil v. 13.7.2017, VI R 62/15) hat der Bundesfinanzhof festgelegt: unverzinsliche Gesellschafter- und „Angehörigen“- Darlehen müssen abgezinst mit einem Zinssatz von 5,5 % in der Bilanz erfasst werden, womit der steuerliche Gewinn der GmbH steigt. Hiermit wird auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Einkommensteuergesetz Bezug genommen: § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EstG. Werden also die Formvorschriften, wie im vorangegangenen Absatz erläutert, nicht eingehalten und zudem keine Zinsen erhoben, drohen im schlimmsten Fall zukünftig doppelter Schaden. Es lohnt sich also im VORfelde den Steuerberater zu kontaktieren! Wir sind in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen gern für Sie da.

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