Ein unterschätztes Steuersparmodell: Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Bei der Übertragung eines Betriebes bzw. eines Teiles davon gegen monatliche Zahlungen muss in vielen Fällen ein Veräußerungsgewinn versteuert werden. Auch bei einer Übertragung innerhalb der Familie auf die nächste Generation? Nein, wenn man es richtig gestaltet nicht! Wenn Eltern Ihr unternehmerisches Vermögen auf ihre Kinder übertragen und hierfür lebenslange Versorgungsleistungen vereinbaren, kann es für den Anteilsübergebenden und den Nachfolger ertragssteuerliche Vorteile geben.

Es sind allerdings einige wichtige Aspekte bei der vertraglichen Gestaltung zu beachten, damit das Finanzamt diese Art der Vermögensübertragung anerkennt. Das Bayrische Landesamt für Steuern hat einen Leitfaden entwickelt, der die steuerlichen Besonderheiten aufgreift und dem Steuerpflichtigen so aufzeigt, wie er die Gestaltung anforderungskonform umsetzen kann. Einige der darin aufgeführten Punkte sind besonders interessant.

So sind unter anderem Einschränkungen hinsichtlich des zu übertragenden Vermögens zu beachten und zudem die formale Gestaltung der Versorgungszusage – will heißen, dass bestimmte Modelle nicht begünstigt sind. Von besonderer Bedeutung ist auch, dass die Steuerbegünstigung der Vermögensübertragung nur greift, wenn das übertragene Vermögen ausreichend ertragbringend ist. Ganz konkret bedeutet dies, dass langfristig der durchschnittliche Jahresertrag des übertragenen Vermögens ausreichen muss, um die Erbringung der Versorgungsleistungen zu gewährleisten. Wer sich für dieses Steuersparmodell interessiert, kann sich gern zu Beratungszwecken an uns wenden.

Ein unterschätztes Steuersparmodell: Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert