GmbH-Gesellschafter – neue Hürden beim Teileinkünfteverfahren

Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen u. a. für GmbH-Gesellschafter die Möglichkeit, Gewinnausschüttungen gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3b EStG mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und nicht mit dem Abgeltungssteuersatz besteuern zu müssen. Der Gesellschafter hat in diesem Fall die Option, die Gewinnausschüttung in diesem Fall um seine Werbungskosten mindern.

Eine der beiden Voraussetzungen für die Anwendung war bisher die Beteiligung zu mindestens 1% an der Kapitalgesellschaft und die berufliche Tätigkeit für diese. Per Gesetz „zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen“ vom 20.12.2016 werden dem „1-Prozent-Gesellschafter“ neue Auflagen erteilt. Nunmehr muss der Beteiligte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit „maßgeblichen Einfluss“ auf die wirtschaftliche Tätigkeit der GmbH nehmen können (§ 32d Abs. 2 Nr. 3b EStG).

Damit bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligung nicht die Werbungskosten verloren gehen, sollte der Arbeitsvertrag des Beteiligten die Möglichkeit entsprechender unternehmerischer Einflussnahmen inkludieren. Wenn Sie bei der Sicherung des Teileinkünfteverfahrens für 2017 Hilfe benötigen – sprechen Sie uns an.

GmbH-Gesellschafter – neue Hürden beim Teileinkünfteverfahren

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