Frühzeitig angefordert – Steuererklärungen 2016

Eigentlich haben die Steuerzahler zur Abgabe ihrer Steuererklärung für das Kalenderjahr 2016 Frist bis zum 31.12.2017 – vorausgesetzt, diese werden durch den Steuerberater erstellt.

Bisher war das jedenfalls so. Ändert sich das jetzt?

Ja, denn per Erlass vom 02.01.2017 haben die obersten Finanzbehörden den Weg für die Finanzämter frei gemacht, unter bestimmten Voraussetzungen die Steuererklärung 2016 auch früher anzufordern.
Neben offensichtlichen Gründen wie die Erwartung hoher Abschlusszahlungen kann aber auch die “Arbeitslage der Finanzämter” hierzu führen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen
kann “aufgrund begründeter Einzelanträge” allerdings verlängert werden. Weiterhin heißt es allerdings, dass “eine weitergehende Fristverlängerung … grundsätzlich nicht in Betracht” kommt.

Wenn Sie schon eine Anforderung Ihres zuständigen Finanzamtes in den Händen halten und eine Hilfestellung benötigen – wir unterstützen Sie mit Rat und Tat.

Frühzeitig angefordert – Steuererklärungen 2016

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