Sozialversicherung 2017 – neue Rechengrößen und Grenzwerte

Einige Rechengrößen und Grenzwerte haben sich für das Jahr 2017 geändert. So ist beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze für die maximal zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) – allgemein auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt – gestiegen. Hierdurch erhöht sich auch das Volumen für steuerfreie Beiträge zur Altersversorgung gem. § 3 Nr. 63 EStG. Besonderheiten sind bei privat Krankenversicherten, die bisher in einer krankenversicherungsfreien Beschäftigung standen und aufgrund der Erhöhungen versicherungspflichtig werden. Dieser Personenkreis kann sich durch – ACHTUNG: „unwiderrufbaren“ Antrag – von der Versicherungspflicht befreien lassen. Hierbei muss unbedingt die Frist bis 31.03.2017 eingehalten werden. Bei weiterführenden Detailfragen helfen wir gerne.

Zuletzt noch eine gute Nachricht für die Arbeitgeber: die Insolvenzgeldumlage sinkt sage und schreibe um 0,03 Prozentpunkte auf 0,09 %.  Die Unternehmensleitungen arbeitsintensiver Branchen könnte das interessieren. Weitere Informationen rund um die Sozialversicherung erhalten Sie auf Nachfrage bei uns.

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