Fallstricke beim Warenverkauf über Online-Dienstleister. Beachten Sie unbedingt unter umsatzsteuerlichen Aspekten die diesbezüglichen Besonderheiten. Insbesondere wenn die Waren in sogenannten Logistikzentren im innergemeinschaftlichen Ausland gelagert und versandt werden, liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen vor. Dies führt dazu, dass Sie sich als „Marketplace-Verkäufer“ in dem EU-Ausland registrieren lassen müssen, in dem sich das „EU-Lager“ befindet.
Damit ist es aber nicht getan – denn zum Zeitpunkt des Verkaufs und der Lieferung der Ware an den Käufer entstehen umsatzsteuerliche Besonderheiten, die zu beachten sind. Damit dieser Sachverhalt in Ihrer nächsten Umsatzsteuer- und Betriebsprüfung nicht zur Bedrohung für Sie wird, sollten Sie sich unbedingt informieren, welche Besonderheiten Sie zu beachten sind. Wenden Sie sich gern mit Ihren individuellen und spezifischen Fragen an uns.
Hallo Marcus,
ich bin auf deinen interessanten Artikel gestoßen. Finde ihn sehr hilfreich. Danke dafür.
Liebe Grüße
Timea
Hallo Timea,
vielen Dank. Melde Dich einfach wenn Du Fragen zu dem Thema hast.
Liebe Grüße, Marcus