Kryptowährungen: wie werden sie steuerlich behandelt?
Nachdem die Umsatzsteuerfrage seitens des BMF nun abschließend geklärt zu sein scheint, gilt es nun auch, Transparenz in puncto der steuerlichen Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus Kryptowährungen herzustellen.
Bitcoins & Co. Veräußerungsgewinne und -verluste
Grundsätzlich greifen beim Kauf und Verkauf von digitalen Währungen die gesetzlichen Regelungen zum privaten Veräußerungsgeschäft (§ 22 Nr. 3 EstG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EstG), wonach Gewinne steuerfrei sind, insofern zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. Allerdings betrifft dies auch die Verluste aus den Veräußerungsgeschäften – so finden diese nur in dem Fall Berücksichtigung, wenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres stattfinden.
Kryptogeld und Anschaffungskosten
Auch bei der Ermittlung der Anschaffungskosten sind Besonderheiten zu beachten. Dies kann dann interessant werden, wenn die Kryptowährung in mehreren Tranchen gekauft wird. Die Anschaffungskosten werden stets nach der Fifo-Methode ermittelt (First in, first out) und nicht nach der Durchschnittswertmethode. Ergo: im Rahmen einer steuerlichen Berücksichtigung werden immer diejenigen Einheiten als verkauft angesehen, welche auch als erstes gekauft wurden.